Reiserücktritts­versicherung: Wenn die Reise ausfallen muss

Die Reise ist gebucht, die Vorfreude groß – und dann kommt eine schwere Erkrankung, ein Unfall oder ein Trauerfall dazwischen. Wer eine Reise kurzfristig absagt, muss dem Veranstalter je nach Zeitpunkt hohe Stornokosten zahlen. Eine Reiserücktrittsversicherung übernimmt diese Kosten, wenn Sie aus einem versicherten Grund nicht reisen können.

Das leistet die Reiserücktrittsversicherung

  • Stornokosten bei Absage vor Reisebeginn

    Müssen Sie eine gebuchte Reise aus einem versicherten Grund absagen, erstattet die Versicherung die vertraglich geschuldeten Stornokosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Versicherte Gründe sind je nach Tarif zum Beispiel eine unerwartete schwere Erkrankung, ein Unfall, der Tod eines nahen Angehörigen, ein erheblicher Schaden am Eigentum oder der unerwartete Verlust des Arbeitsplatzes.

  • Reiseabbruch während der Reise

    Viele Tarife lassen sich um eine Reiseabbruchversicherung ergänzen. Sie ersetzt bei einem versicherten Abbruch den Wert nicht genutzter Reiseleistungen und kann zusätzliche Rückreisekosten übernehmen – etwa wenn Sie wegen eines Notfalls zu Hause früher heimfliegen müssen.

  • Einzelreise oder ganzes Jahr

    Für eine einzelne, teure Reise genügt oft eine Einmalversicherung. Wer mehrmals im Jahr verreist, fährt mit einem Jahresvertrag häufig günstiger, der alle Reisen bis zu einem bestimmten Reisepreis absichert – auf Wunsch für die ganze Familie.

Worauf sollten Sie bei einer Reiserücktrittsversicherung achten?

Entscheidend sind die versicherten Rücktrittsgründe, die Höhe der Versicherungssumme und ein möglicher Selbstbehalt. Auch der Zeitpunkt des Abschlusses spielt eine Rolle.

Bestehenden Vertrag prüfen lassen

  1. Rechtzeitig abschließen

    Viele Tarife verlangen, dass die Versicherung innerhalb weniger Tage oder Wochen nach der Buchung abgeschlossen wird, sonst gelten Einschränkungen. Schließen Sie den Schutz deshalb am besten direkt mit der Buchung ab. Ein Jahresvertrag kann dieses Problem vermeiden – achten Sie aber auf Wartezeiten und Reisen, die vor Vertragsbeginn gebucht wurden.

  2. Versicherungssumme passend zum Reisepreis

    Die Versicherungssumme sollte den vollen Reisepreis aller mitreisenden Personen abdecken. Ist sie zu niedrig, wird nur ein Teil der Stornokosten ersetzt.

  3. Selbstbehalt prüfen

    Manche Tarife sehen einen Selbstbehalt vor, zum Beispiel einen prozentualen Anteil bei Rücktritt wegen Krankheit. Tarife ohne Selbstbehalt kosten etwas mehr, sind im Ernstfall aber planbarer.

  4. Unverzüglich stornieren

    Stornokosten steigen, je näher der Reisebeginn rückt. Steht fest, dass Sie nicht reisen können, sollten Sie sofort stornieren und den Grund belegen, etwa mit einem ärztlichen Attest. Wer zu lange wartet, riskiert, dass die Versicherung nur die früheren, niedrigeren Stornokosten übernimmt.

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Reiserücktrittsversicherung: Beratung in Mülheim an der Ruhr

Wir prüfen vor Ihrer Buchung, ob ein Einzel- oder Jahresvertrag günstiger ist und ob Ihre Kreditkarte schon Schutz enthält. Ob Sie in Menden-Holthausen, Raadt oder Selbeck wohnen: Sie erreichen uns in unserem Büro an der Saarner Str. 155 in Mülheim an der Ruhr oder sprechen per Video und Telefon mit uns – genauso wie Kundinnen und Kunden aus Duisburg, Oberhausen, Essen und ganz Deutschland.

Häufige Fragen

Was zahlt eine Reiserücktrittsversicherung?

Sie übernimmt die Stornokosten, die Sie dem Reiseveranstalter, der Airline oder der Unterkunft schulden, wenn Sie eine Reise aus einem versicherten Grund nicht antreten können – bis zur vereinbarten Versicherungssumme und abzüglich eines möglichen Selbstbehalts.

Welche Gründe sind versichert?

Typisch sind eine unerwartete schwere Erkrankung, ein Unfall, der Tod eines nahen Angehörigen, ein erheblicher Schaden am Eigentum, Komplikationen in der Schwangerschaft oder der unerwartete Verlust des Arbeitsplatzes. Welche Gründe genau gelten, regeln die Bedingungen des jeweiligen Tarifs.

Bin ich versichert, wenn ich einfach keine Lust mehr habe?

Nein. Ein Rücktritt ohne versicherten Grund, etwa wegen schlechten Wetters oder weil sich die Pläne geändert haben, ist nicht versichert.

Bis wann muss ich die Versicherung abschließen?

Das hängt vom Tarif ab. Häufig muss der Schutz innerhalb einer bestimmten Frist nach der Buchung abgeschlossen werden. Bei kurzfristigen Buchungen kurz vor Reisebeginn gelten oft eigene Regeln. Am sichersten ist der Abschluss direkt bei der Buchung oder ein Jahresvertrag – bei Jahresverträgen auf Wartezeiten achten.

Was ist der Unterschied zur Auslandskrankenversicherung?

Die Reiserücktrittsversicherung schützt vor Kosten, wenn die Reise nicht stattfinden kann. Die Auslandskrankenversicherung übernimmt Behandlungskosten, wenn Sie während der Reise krank werden oder einen Unfall haben. Beide ergänzen sich.

Reicht der Schutz meiner Kreditkarte?

Manche Kreditkarten enthalten eine Reiserücktrittsversicherung. Oft gilt sie aber nur, wenn die Reise mit der Karte bezahlt wurde, und die Versicherungssummen oder versicherten Personen sind begrenzt. Ein Blick in die Bedingungen lohnt sich vor jeder größeren Reise.

Ist die ganze Familie mitversichert?

Bei Familientarifen ja, bei Einzeltarifen nur die genannte Person. Wichtig ist, dass alle mitreisenden Personen und der volle Reisepreis im Vertrag berücksichtigt sind.

Ist Ihre nächste Reise gegen Stornokosten abgesichert?

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