ReisekrankenversicherungGut versorgt im Ausland
Eine Erkrankung oder ein Unfall kann auch im Urlaub passieren. Eine Reisekrankenversicherung übernimmt je nach Tarif medizinisch notwendige Behandlungskosten im Ausland und kann Sie vor hohen Eigenkosten schützen – vom Arztbesuch bis zum Krankenrücktransport.
Das leistet die Reisekrankenversicherung
Schutz über die Krankenkasse hinaus
Die Europäische Krankenversicherungskarte ermöglicht gesetzlich Versicherten während vorübergehender Aufenthalte den Zugang zu medizinisch notwendigen Leistungen des öffentlichen Gesundheitssystems in der EU sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich. Behandelt wird jedoch nach den Regeln des Reiselandes, wodurch Zuzahlungen und Eigenanteile entstehen können.
Arzt- und Behandlungskosten absichern
Eine Auslandskrankenversicherung kann Kosten für akut notwendige ambulante und stationäre Behandlungen, ärztlich verordnete Medikamente sowie weitere medizinische Leistungen übernehmen. Welche Behandlungen versichert sind, richtet sich nach dem jeweiligen Tarif.
Krankenrücktransport mitversichern
Die Europäische Krankenversicherungskarte deckt keinen Rücktransport in das Heimatland ab. Deshalb gehört der Rücktransport zu den wichtigsten Leistungen einer Reisekrankenversicherung. Bei der Tarifwahl sollte geprüft werden, unter welchen Voraussetzungen der Versicherer die Organisation und Kosten übernimmt.
Worauf sollten Sie bei einer Reisekrankenversicherung achten?
Ein guter Tarif sollte nicht nur Behandlungskosten übernehmen. Wichtig sind auch die Regelungen zum Rücktransport, die maximale Reisedauer, der weltweite Geltungsbereich sowie der Umgang mit Vorerkrankungen und ungeplanten Verschlechterungen.
Wann wird ein Rücktransport übernommen?
Achten Sie darauf, ob der Rücktransport bereits übernommen wird, wenn er medizinisch sinnvoll und vertretbar ist. Engere Bedingungen, die ausschließlich einen medizinisch zwingend notwendigen Rücktransport absichern, können im Ernstfall weniger Schutz bieten.
Wie lange gilt der Versicherungsschutz?
Die zulässige Reisedauer unterscheidet sich je nach Tarif. Wer mehrere Wochen oder Monate am Stück verreist, sollte deshalb vor dem Abschluss prüfen, ob die gesamte Reisezeit abgesichert ist oder ein Langzeittarif benötigt wird.
Was gilt bei Vorerkrankungen?
Bereits bekannte Erkrankungen sind nicht automatisch in jeder Situation ausgeschlossen. Entscheidend ist häufig, ob sich der Gesundheitszustand während der Reise unerwartet verschlechtert und die Behandlung bei Reisebeginn nicht absehbar war. Die genaue Formulierung in den Versicherungsbedingungen ist besonders wichtig.
Sind alle Reiseziele eingeschlossen?
Viele Tarife gelten weltweit. Dennoch können einzelne Länder oder Regionen ausgeschlossen sein. Bei längeren Aufenthalten in den USA oder Kanada gelten teilweise andere Beiträge oder Tarifbedingungen, da medizinische Behandlungen dort besonders teuer sein können.
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Häufige Fragen
Reicht die Europäische Krankenversicherungskarte aus?
Nicht vollständig. Die EHIC ermöglicht den Zugang zu medizinisch notwendigen Leistungen des öffentlichen Gesundheitssystems zu den Bedingungen des jeweiligen Landes. Sie deckt jedoch keine privatärztlichen Leistungen und keinen Rücktransport nach Deutschland ab. Auch landesübliche Zuzahlungen können selbst zu tragen sein.
Was übernimmt eine Reisekrankenversicherung?
Je nach Tarif übernimmt sie medizinisch notwendige ambulante und stationäre Behandlungen, Medikamente, schmerzlindernde Zahnbehandlungen sowie Rettungs- und Rücktransportkosten. Maßgeblich sind immer die konkreten Versicherungsbedingungen.
Ist ein Krankenrücktransport immer enthalten?
In vielen Tarifen ist er enthalten, aber die Voraussetzungen unterscheiden sich. Gute Bedingungen leisten nicht nur bei einem zwingend notwendigen Transport, sondern bereits dann, wenn die Rückreise aus medizinischer Sicht sinnvoll und vertretbar ist.
Gilt die Versicherung auch innerhalb Europas?
Ja, sofern der gewählte Tarif Europa oder weltweiten Schutz umfasst. Eine zusätzliche Reisekrankenversicherung kann auch innerhalb Europas sinnvoll sein, weil die EHIC keinen vollständigen Schutz bietet und insbesondere Rücktransporte nicht übernimmt.
Muss ich Behandlungskosten im Ausland zunächst selbst bezahlen?
Bei kleineren ambulanten Behandlungen müssen Versicherte häufig zunächst in Vorleistung gehen und die Rechnung anschließend einreichen. Bei größeren oder stationären Behandlungen sollte möglichst früh die Notfallzentrale des Versicherers kontaktiert werden. Je nach Versicherer kann dann eine direkte Abrechnung mit dem Krankenhaus organisiert werden.
Was sollte auf einer ausländischen Arztrechnung stehen?
Die Rechnung sollte möglichst den Namen der behandelten Person, die Diagnose, die durchgeführten Behandlungen, das Behandlungsdatum und die einzelnen Kosten enthalten. Idealerweise wird sie auf Deutsch oder Englisch ausgestellt.
Sind bestehende Erkrankungen mitversichert?
Geplante Behandlungen im Ausland sind normalerweise nicht Gegenstand einer klassischen Reisekrankenversicherung. Bei bestehenden Erkrankungen hängt der Schutz davon ab, ob eine Verschlechterung unerwartet eingetreten ist und welche Ausschlüsse der Tarif vorsieht.
Sind Schwangerschaft und Entbindung versichert?Sind bestehende Erkrankungen mitversichert?
Akute Komplikationen während einer Reise können je nach Tarif versichert sein. Routineuntersuchungen, eine vorhersehbare Entbindung oder eine gezielt für die Geburt angetretene Reise sind dagegen häufig nicht umfasst. Die Bedingungen sollten bei einer Reise während der Schwangerschaft vorab geprüft werden.
Brauche ich für längere Reisen einen besonderen Tarif?
Einige Kreditkarten enthalten eine Reisekrankenversicherung. Der Schutz kann jedoch von der Nutzung der Karte, einer bestimmten Reisedauer oder weiteren Voraussetzungen abhängen. Auch Leistungen und Rücktransportregelungen sollten genau geprüft werden.
Was ist der Unterschied zur Reiserücktrittsversicherung?
Die Reisekrankenversicherung übernimmt medizinische Kosten, wenn Sie während der Reise erkranken oder sich verletzen. Eine Reiserücktrittsversicherung schützt dagegen vor versicherten Stornokosten, wenn Sie eine gebuchte Reise aus einem anerkannten Grund nicht antreten können.
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Passt Ihre Reisekrankenversicherung zu Ihren Reiseplänen?
Wir prüfen gemeinsam, ob Reiseziel, Reisedauer, familiäre Situation und bestehende Absicherungen zu Ihrem Tarif passen. So wissen Sie bereits vor der Abreise, welche Leistungen im Ernstfall übernommen werden.