Eine Gebäudeversicherung ist für Immobilienbesitzer gesetzlich nicht verpflichtend. Haben Sie Schäden an Ihrem Wohneigentum, kann dies sehr teuer werden. Bei einer nichtvorhandenen Gebäudeversicherung müssen Sie die Kosten selbst tragen. Dies kann Ihre finanzielle Existenz gefährden.
Das Wohngebäude ist für viele Menschen die größte Investition Ihres Lebens. Deshalb raten wir eindringlich, Ihre Immobilen durch eine Gebäudeversicherung passgenau abzusichern.
Die Leistungen einer guten Gebäudeversicherung sind vielfältig. So kommt die Gebäudeversicherung für Kosten auf, die für den Abbruch des Gebäudes anfallen. Versichert ist die Immobilie einschließlich aller fest eingebauten Gegenstände. Dazu gehört zum Beispiel auch ein verklebter Teppichboden oder eine fest eingebaute Einbauküche.
Im Wesentlichen besteht die Wohngebäudeversicherung aus drei Bausteinen.
Der Baustein „Feuer“ - greift bei Schäden an der Immobilie, die durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion entstehen.
„Leitungswasser“ - leistet für Schäden die durch Leitungswasser, Frost- und auch anderen Bruchschäden entstehen.
„Sturm und Hagel“ - leistet für Schäden, die durch Sturm ab Windstäke 8 und durch Hagel entstehen. Auch die Kosten von Regenwasserschäden, die durch ein abgedecktes Dach entstanden sind, werden übernommen.
Dies sind nicht alle Leistungen der Gebäudeversicherung. Die Leistungen einer guten Gebäudeversicherung sind vielfältig. Die Gebäudeversicherung kommt auch für Kosten auf, die für den Abbruch des Gebäudes anfallen. Auch Sachverständigenkosten werden übernommen. Nach einem Sturm werden auch umgestürzte Bäume beseitigt und die z.B. dadurch beschädigten Zaunanlagen erneuert.
Einen zusätzlichen Baustein, den man in die Wohngebäudeversicherung mit einbinden kann, ist die Elementarschadenversicherung. Diese greift bei Schäden, die durch
entstehen. Wir würden Ihnen empfehlen diesen Baustein mitzuversichern, da in der Vergangenheit durch Starkregen viele Schäden entstanden sind.
Eine Gebäudeversicherung sollte leistungsstark sein. Bitte nehmen Sie hier nicht die günstigste Variante, denn es gibt gravierende Unterschiede.
Zusatzleistungen, auf die Sie nicht verzichten sollten:
Auch Folgen von Überspannungsschäden, Mehrkosten durch behördliche Auflagen oder erforderliche Dekontamination von Erdreich sollten mitversichert sein.
Nicht versichert sind unter anderem:
Die Glasbruchversicherung übernimmt die Kosten, wenn Glasscheiben am oder im Haus zerbrechen. Das gilt für die Gebäudeverglasung, wie zum Beispiel Fenster oder Türen. Ebenso für im Mobiliar verbaute Glasfronten und Vitrinenschränke. Cerankochfelder und Wandspiegel sind unteranderem auch Bestandteil der Glasbruchversicherung. Je nach Versicherungsanbieter kann man die Gebäudeverglasung und Mobiliarverglasung zusammen oder separat versichern.
Mit einer Glasversicherung können Sie im Schadensfall gelassen bleiben. Für den Versicherer spielt es keine Rolle, aus welchem Grund das Glas zu Bruch gegangen ist. Selbst grobe Fahrlässigkeit ist bei den meisten Versicherungen mitversichert. Die Glasbruchversicherung unterscheidet sich im Vergleich zu Produkten wie einer Hausrat- oder Gebäudeversicherung, bei der grundsätzlich die Schadensursache geprüft wird.
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