Tierhalterhaftpflicht

Tierhalterhaftpflicht – Versichern Sie die Schäden Ihrer Vierbeines

Tierhalterhaftpflicht

Wer einen Hund oder ein Pferd hat haftet für alle Schäden, die der Verbeiner verursacht. Sowohl bei Personenschäden als auch bei Sach- und Vermögensschäden. In sieben Bundesländern ist die Tierhalterhaftpflicht für Hunde sogar Vorschrift. Diese Pflicht gilt für besonders gefährlich eingestufte Hunderassen, bis auf Mecklenburg-Vorpommern, in allen Bundesländern. Da die Tarife der Tierhalterhaftpflicht sowohl für Hunde als auch für Pferde relativ günstig sind, sollte an dem Leistungsumfang nicht gespart werden.

Warum eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen?

  • Pferde: Besonders Pferde sind oft schreckhafte Tiere, die bei plötzlichem Geräusch, unerwartet reagieren können. Bei einem Verkehrsunfall oder anderen Schäden muss der Halter dafür haften. Wenn dabei Menschen verletzt werden, können mehrere Millionen Euro an Schadenssumme fällig werden.
  • Hunde: Auch bei einem Hund sollten Sie über eine Tierhalterhaftpflicht nachdenken. Die meisten Versicherer bieten sehr gute Leistungen zu geringen Kosten. Verträge für Hunderassen, die als besonders gefährlich eingestuft werden, sind doppelt so teuer, wie die normale Tierhalterhaftpflicht. Dennoch können auch hier die Tarife sehr günstig sein.

Wofür zahlt die Tierhalterhaftpflicht?

  • Pferde: 
    Eine Pferdehalterhaftpflichtversicherung zahlt für Schäden, die von Pferden, Eseln oder Maultieren verursacht werden.
    Flurschäden, welche entstehen, wenn Ihr Pferd über Felder galoppiert und dabei Ernte zerstört, ist ebenfalls abgesichert.
    Wenn Sie das Pferd verleihen wollen, sollten Sie optional über den Baustein einer Reitbeteiligung nachdenken.
    Der Baustein des Deckschadens sollte für Hengste abgeschlossen werden. Nur so zahlt Ihre Pferdehaftpflichtversicherung auch die medizinischen Kosten der Schwangerschaft.
  • Hunde: Eine Tierhalterhaftpflicht für Hunde haftet bei Personenschäden durch einen Biss oder auch bei Sachschäden, wenn Ihr Hund eine Vase umstößt.
  • Vermögensschäden sind versichert. Diese treten beispielsweise auf, wenn Ihr Hund den Tierarzt beißt, wodurch dieser wochenlang nicht arbeiten kann und einen Verdienstausfall erleidet. Die Versicherung greift auch dann, wenn Sie nicht in der Nähe sind. Schäden, die im Beisein des Hundesitters passieren, sind mitversichert.

Unser Tipp: Um Geld bei den Kosten der Tierhalterhaftpflicht zu sparen, können Sie die Selbstbeteiligung erhöhen. Sie können auch mehrere Pferde oder Hunde zusammen versichern und dabei sparen. Wir empfehlen eine Schadensdeckungssumme von mindestens 5 Millionen Euro. Eine Tierhalterhaftpflicht sollte auch für Schäden aufkommen, die durch einen Verstoß gegen die Halterpflicht entstehen. Zum Beispiel wenn Ihr Hund nicht an der Leine geführt wurde.

  • Für Jagdhunde brauchen Sie keine Tierhalterhaftpflicht. Sie müssen dafür eine Jagdhaftpflicht abschließen.
  • Zahme Haustiere oder gezähmte Kleintiere brauchen keine Tierhalterhaftpflicht. Diese fallen unter den Schutz der Privathaftpflicht. Dazu zählen Katzen, Kaninchen, Vögel, Hamster und sogar Bienen.

Welche Hunde müssen eine Tierhalterhaftpflicht haben?

In sieben Bundesländern besteht eine grundsätzliche Versicherungspflicht für Hunde. In den anderen Bundesländern müssen nur gefährliche oder aggressive Hunde versichert werden. Welche das sind, ist in jedem Bundesland anders geregelt. Einige Bundesländer listen bestimme Hunderassen auf. Ein Wesenstest kann über die Einstufung Ihres Tieres entscheiden.

In NRW besteht beispielsweise für alle Hunde eine Versicherungspflicht, die eine Widerristhöhe von 40 cm aufweisen oder mindestens 20 Kg schwer sind. Die Versicherungssumme muss mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und mindestens 250.000 Euro für sonstige Schäden betragen.

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