Wer einen Hund oder ein Pferd hat haftet für alle Schäden, die der Verbeiner verursacht. Sowohl bei Personenschäden als auch bei Sach- und Vermögensschäden. In sieben Bundesländern ist die Tierhalterhaftpflicht für Hunde sogar Vorschrift. Diese Pflicht gilt für besonders gefährlich eingestufte Hunderassen, bis auf Mecklenburg-Vorpommern, in allen Bundesländern. Da die Tarife der Tierhalterhaftpflicht sowohl für Hunde als auch für Pferde relativ günstig sind, sollte an dem Leistungsumfang nicht gespart werden.
Unser Tipp: Um Geld bei den Kosten der Tierhalterhaftpflicht zu sparen, können Sie die Selbstbeteiligung erhöhen. Sie können auch mehrere Pferde oder Hunde zusammen versichern und dabei sparen. Wir empfehlen eine Schadensdeckungssumme von mindestens 5 Millionen Euro. Eine Tierhalterhaftpflicht sollte auch für Schäden aufkommen, die durch einen Verstoß gegen die Halterpflicht entstehen. Zum Beispiel wenn Ihr Hund nicht an der Leine geführt wurde.
In sieben Bundesländern besteht eine grundsätzliche Versicherungspflicht für Hunde. In den anderen Bundesländern müssen nur gefährliche oder aggressive Hunde versichert werden. Welche das sind, ist in jedem Bundesland anders geregelt. Einige Bundesländer listen bestimme Hunderassen auf. Ein Wesenstest kann über die Einstufung Ihres Tieres entscheiden.
In NRW besteht beispielsweise für alle Hunde eine Versicherungspflicht, die eine Widerristhöhe von 40 cm aufweisen oder mindestens 20 Kg schwer sind. Die Versicherungssumme muss mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und mindestens 250.000 Euro für sonstige Schäden betragen.
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