Rechtsschutzversicherung: Ihr gutes Recht bezahlbar durchsetzen

Ein Konflikt mit dem Arbeitgeber, Streit um die Mietwohnung oder unterschiedliche Auffassungen nach einem Verkehrsunfall können schnell kompliziert werden. Eine passende Rechtsschutzversicherung übernimmt im vereinbarten Umfang die Kosten der rechtlichen Interessenvertretung und gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihre Ansprüche zu verfolgen, ohne dass allein das Kostenrisiko über den nächsten Schritt entscheidet.

Frau bespricht mit einem Rechtsberater ihre Möglichkeiten bei einem rechtlichen Konflikt.
KURZ ERKLÄRT

Wie unterstützt Sie eine Rechtsschutzver
sicherung?

Kosten für Rechtsanwalt und Gericht übernehmen

Je nach versichertem Rechtsgebiet können unter anderem gesetzliche Anwaltsgebühren, Gerichtskosten, Kosten für Zeugen, Sachverständige und Gerichtsvollzieher übernommen werden. Die Leistung ist durch die vereinbarte Versicherungssumme, mögliche Selbstbeteiligungen und die jeweiligen Versicherungsbedingungen begrenzt.

Rechtsfachkraft prüft mit einem Taschenrechner mögliche Anwalts- und Verfahrenskosten.
Mediator begleitet zwei Personen bei einer außergerichtlichen Lösung ihres Konflikts.

Außergerichtliche Lösungen ermöglichen

Nicht jeder Streit muss vor Gericht enden. Viele Tarife unterstützen auch eine außergerichtliche anwaltliche Beratung, Verhandlungen mit der Gegenseite oder eine Mediation. Welche Leistungen bereits vor einem Gerichtsverfahren zur Verfügung stehen, unterscheidet sich zwischen den Anbietern und Tarifvarianten.

Einen eigenen Rechtsanwalt auswählen

Versicherte dürfen für Gerichts- und Verwaltungsverfahren grundsätzlich selbst entscheiden, welcher Rechtsanwalt ihre Interessen vertreten soll, sofern dessen Vergütung nach dem Versicherungsvertrag übernommen wird. Eine Empfehlung des Versicherers kann genutzt werden, ist aber nicht zwingend vorgeschrieben.

Arbeitnehmer betrachtet nach einem Konflikt am Arbeitsplatz nachdenklich seine Unterlagen.
DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE

Nicht jeder Rechtsschutz passt zu jedem Leben

Rechtsschutzversicherungen bestehen aus unterschiedlichen Leistungsbausteinen. Statt pauschal möglichst viele Bereiche einzuschließen, sollte zunächst geklärt werden, in welchen Lebenssituationen ein relevantes rechtliches Kostenrisiko besteht.

Welche Rechtsbereiche sind eingeschlossen?

Ein Privatrechtsschutz deckt nicht automatisch Streitigkeiten am Arbeitsplatz, im Straßenverkehr oder rund um eine Immobilie ab. Dafür sind häufig zusätzliche Bausteine wie Berufs-, Verkehrs- oder Wohnrechtsschutz erforderlich. Die genaue Kombination sollte zu Beruf, Wohnsituation, Fahrzeugnutzung und Haushalt passen.

Wann hat der Konflikt begonnen?

Rechtsschutzversicherungen sind für zukünftige Auseinandersetzungen gedacht. Bestand der Streit bereits vor Vertragsbeginn oder war er zu diesem Zeitpunkt schon absehbar, besteht normalerweise kein Versicherungsschutz. Maßgeblich ist häufig nicht der Zeitpunkt der Klage, sondern das Ereignis, das den späteren Konflikt ausgelöst hat.

Gilt eine Wartezeit?

In zahlreichen Rechtsbereichen beginnt der volle Schutz erst nach einer vertraglich festgelegten Wartezeit. Häufig beträgt diese drei Monate, je nach Tarif können aber andere Regelungen gelten. Für einzelne Leistungen, etwa bestimmte Bereiche des Verkehrsrechtsschutzes, kann der Schutz auch ohne klassische Wartezeit beginnen.

Wie hoch sind Selbstbeteiligung und Deckungssumme?

Die Selbstbeteiligung legt fest, welchen Anteil Sie pro Rechtsschutzfall selbst tragen. Eine höhere Eigenbeteiligung kann den Beitrag reduzieren, sollte aber finanziell problemlos tragbar bleiben. Zusätzlich ist eine ausreichend hohe Versicherungssumme wichtig, insbesondere wenn ein Verfahren mehrere Instanzen durchläuft oder im Ausland geführt wird. Die Verbraucherzentrale empfiehlt eine Versicherungssumme von mindestens 300.000 Euro.

Häufige Fragen zur Rechtsschutzversicher
ung

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt im vereinbarten Umfang Kosten, die entstehen, wenn Versicherte ihre rechtlichen Interessen wahrnehmen. Welche Konflikte geschützt sind, richtet sich nach den gewählten Rechtsschutzbausteinen und den Versicherungsbedingungen.

Nein. Eine private Rechtsschutzversicherung ist freiwillig. Sie kann jedoch sinnvoll sein, wenn ein Rechtsstreit finanziell nur schwer aus eigenen Mitteln getragen werden könnte oder in bestimmten Lebensbereichen ein erhöhtes Konfliktrisiko besteht.

Je nach Tarif können gesetzliche Anwalts- und Gerichtskosten, Zeugenentschädigungen, Sachverständigenkosten sowie Kosten eines Gerichtsvollziehers übernommen werden. Auch Mediations- und Übersetzungskosten oder eine Strafkaution können tarifabhängig eingeschlossen sein.

Nein. Der Fall muss einem versicherten Rechtsgebiet zuzuordnen sein, nach Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sein und darf nicht unter einen Ausschluss fallen. Zudem kann der Versicherer prüfen, ob das Vorgehen hinreichende Erfolgsaussichten besitzt.

Mit der Deckungszusage bestätigt der Rechtsschutzversicherer, dass er die Kosten eines konkreten Falls im Rahmen des Vertrags übernimmt. Vor umfangreichen anwaltlichen oder gerichtlichen Maßnahmen sollte geklärt werden, ob und in welchem Umfang Versicherungsschutz besteht.

Bei Gerichts- und Verwaltungsverfahren haben Versicherte grundsätzlich das Recht, einen Rechtsanwalt aus dem Kreis der vom Vertrag erfassten Anwälte selbst auszuwählen.

Die Wartezeit ist der Zeitraum nach Versicherungsbeginn, in dem für bestimmte Rechtsbereiche noch kein vollständiger Schutz besteht. Die Ursache des späteren Konflikts darf grundsätzlich erst nach Ablauf dieser Frist eintreten. Üblich sind häufig drei Monate, es können jedoch abweichende Regelungen gelten.

Für einzelne Leistungen und Rechtsbereiche kann Versicherungsschutz ohne Wartezeit angeboten werden. Das bedeutet jedoch nicht, dass bereits bestehende oder absehbare Streitigkeiten rückwirkend versichert sind.

Vorvertraglichkeit liegt vor, wenn das Ereignis, das den Rechtsstreit ausgelöst hat, bereits vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten ist. Ein solcher Fall ist normalerweise nicht versichert, selbst wenn die Auseinandersetzung erst später eskaliert.

Die Selbstbeteiligung ist der vereinbarte Betrag, den die versicherte Person bei einem Rechtsschutzfall selbst übernimmt. Erst die darüber hinausgehenden versicherten Kosten trägt der Versicherer.

Lehnt der Versicherer die Kostenübernahme wegen fehlender Erfolgsaussichten oder Mutwilligkeit ab, kann der beauftragte Rechtsanwalt die Erfolgsaussichten begründet beurteilen. Die genaue Ausgestaltung richtet sich nach dem Vertrag und den gesetzlichen Vorgaben zum Gutachterverfahren.

Er kann beispielsweise rechtliche Konflikte aus privaten Verträgen, Schadenersatzforderungen, Sozialversicherungsangelegenheiten oder Auseinandersetzungen mit privaten Versicherungen umfassen. Die einzelnen Leistungsarten variieren deutlich zwischen den Tarifen.

PERSÖNLICH BERATEN LASSEN

Passt Ihr Rechtsschutz zu den Konflikten, die Sie wirklich treffen könnten?

Wir analysieren, welche Bereiche für Ihren Beruf, Ihre Wohnsituation und Ihre Mobilität relevant sind. Anschließend vergleichen wir Leistungen, Ausschlüsse, Wartezeiten und Selbstbeteiligungen, damit Sie einen Rechtsschutz erhalten, der nicht nur umfangreich klingt, sondern im entscheidenden Moment zu Ihrer Situation passt.