Privathaftpflichtversicher
ung: Schutz, wenn ein Missgeschick teuer wird

Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit kann ausreichen, um einen hohen Schaden zu verursachen. Die private Haftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen berechtigter Schadenersatzansprüche und wehrt unberechtigte Forderungen für Sie ab – im Alltag, zu Hause und unterwegs.

Familie und Freunde verbringen gemeinsam Zeit im Garten als Motiv für private Haftpflichtabsicherung im Alltag.
KURZ ERKLÄRT

Was leistet eine Privathaftpflicht
versicherung?

Berechtigte Ansprüche übernehmen

Ist ein Schadenersatzanspruch berechtigt und vom Tarif erfasst, stellt die Privathaftpflichtversicherung die versicherte Person von der Forderung frei. Das kann beispielsweise Reparaturkosten, Wiederbeschaffungskosten, Behandlungskosten, Schmerzensgeld oder langfristige Rentenzahlungen umfassen.

Zwei Personen reagieren auf eine versehentlich zerbrochene Vase in einer Wohnung.
Versicherungsfachkraft prüft Unterlagen und Bilder zu einem privaten Haftpflichtschaden.

Unberechtigte Forderungen abwehren

Die Versicherung zahlt nicht automatisch jede gestellte Forderung. Sie prüft zunächst, ob Sie rechtlich für den Schaden verantwortlich sind. Unbegründete Ansprüche werden auf Kosten des Versicherers abgewehrt. Dieser Bestandteil wird häufig als passiver Rechtsschutz bezeichnet.

Personen-, Sach- und Vermögensschäden absichern

Eine Privathaftpflichtversicherung kann Personenschäden, Sachschäden und daraus resultierende Vermögensschäden abdecken. Während ein beschädigtes Smartphone noch überschaubar sein kann, können Verletzungen mit Verdienstausfall, Pflegebedarf oder bleibenden Folgen Schadenersatzforderungen in erheblicher Höhe auslösen.

Eine Person hilft nach einem kleinen Fahrradunfall auf einem ruhigen Wohnweg.
DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE

Worauf sollten Sie bei einer privaten Haftpflichtversicherung achten?

Ein günstiger Beitrag allein sagt wenig über die Qualität eines Haftpflichttarifs aus. Wichtig sind vor allem eine ausreichend hohe Versicherungssumme, die mitversicherten Personen und Leistungen für besondere Alltagssituationen.

Ist die Versicherungssumme ausreichend?

Die Versicherung zahlt höchstens bis zur vereinbarten Deckungssumme. Darüber hinausgehende Forderungen müssten Sie selbst tragen. Als Mindestschutz werden häufig zehn Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden empfohlen. Leistungsstarke Tarife bieten oftmals 50 oder 100 Millionen Euro.

Wer ist über den Vertrag mitversichert?

In einem Singletarif ist grundsätzlich nur die versicherte Person geschützt. Paar- und Familientarife können Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, ausdrücklich genannte Lebensgefährten und Kinder einschließen. Volljährige Kinder sind häufig während ihres ersten ununterbrochenen Ausbildungsgangs mitversichert. Die genaue Regelung sollte im Vertrag geprüft werden.

Ist eine Forderungsausfalldeckung enthalten?

Fügt Ihnen eine andere Person einen Schaden zu, besitzt aber keine eigene Haftpflichtversicherung und kann die Forderung nicht bezahlen, kann eine Forderungsausfalldeckung helfen. Ihre eigene Versicherung leistet dann unter den vereinbarten Voraussetzungen so, als wäre die schadenverursachende Person bei ihr versichert.

Sind wichtige Zusatzleistungen eingeschlossen?

Je nach Lebenssituation können der Verlust fremder Schlüssel, Schäden an gemieteten Sachen, deliktunfähige Kinder, ehrenamtliche Tätigkeiten, geliehene Gegenstände, Drohnen oder kleinere Bauvorhaben relevant sein. Solche Leistungen sind nicht automatisch in jedem Tarif gleich umfangreich enthalten.

Häufige Fragen zur Privathaftpflichtver
sicherung

Die Privathaftpflichtversicherung schützt vor den finanziellen Folgen von Schäden, die Sie einer anderen Person im privaten Bereich schuldhaft zufügen. Sie prüft die Haftungsfrage, erfüllt berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte Forderungen ab.

Nein, sie ist in Deutschland grundsätzlich keine gesetzliche Pflichtversicherung. Sie gilt jedoch als besonders wichtige Absicherung, weil die persönliche Schadenersatzpflicht sehr hohe oder sogar existenzbedrohende Forderungen auslösen kann.

Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein anderes geschütztes Recht einer Person widerrechtlich verletzt, kann zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet sein.

Ein Personenschaden liegt vor, wenn ein Mensch verletzt, gesundheitlich beeinträchtigt oder getötet wird. Mögliche Forderungen können Behandlungskosten, Verdienstausfall, Schmerzensgeld, Pflegekosten oder langfristige Rentenzahlungen umfassen.

Ein Sachschaden entsteht, wenn ein fremder Gegenstand beschädigt oder zerstört wird. Bei einem Totalschaden wird normalerweise nicht automatisch der ursprüngliche Kaufpreis ersetzt, sondern der Wert einer vergleichbaren Sache unter Berücksichtigung von Alter und Abnutzung.

Ein Vermögensschaden ist ein finanzieller Nachteil, der nicht unmittelbar in einer Personenverletzung oder Sachbeschädigung besteht. In Privathaftpflichtverträgen wird zwischen daraus folgenden und sogenannten echten Vermögensschäden unterschieden. Die Absicherung richtet sich nach den Tarifbedingungen.

Fahrlässig verursachte Schäden sind grundsätzlich Kern des Versicherungsschutzes. Auch grobe Fahrlässigkeit ist bei der Privathaftpflicht typischerweise mitversichert. Vorsätzlich verursachte Schäden sind dagegen ausgeschlossen.

Ansprüche zwischen gemeinsam versicherten Personen sind in klassischen Tarifen häufig eingeschränkt oder ausgeschlossen. Moderne Tarife können bestimmte Ansprüche, insbesondere Regressforderungen von Sozialversicherungsträgern oder direkte Personenschäden zwischen mitversicherten Personen, erweitern. Der genaue Umfang sollte geprüft werden.

In einem Familientarif sind minderjährige Kinder normalerweise mitversichert. Für volljährige Kinder gelten häufig besondere Voraussetzungen, beispielsweise ein fortbestehender Schutz während der ersten Ausbildung oder des ersten Studiums. Die Alters- und Ausbildungsregelungen unterscheiden sich je nach Versicherer.

Kinder, die das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind grundsätzlich nicht für einen verursachten Schaden verantwortlich. Bei bestimmten Verkehrsunfällen gilt eine Altersgrenze von zehn Jahren. Einige Versicherungen übernehmen solche Schäden freiwillig über eine besondere Deliktunfähigkeitsklausel.

Nein. Eltern haften nicht allein deshalb, weil ihr Kind einen Schaden verursacht hat. Eine eigene Haftung der Eltern kann beispielsweise entstehen, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.

Schäden an fest mit einer Mietwohnung verbundenen Bestandteilen können als Mietsachschäden versichert sein. Für bewegliche geliehene oder gemietete Gegenstände gelten häufig andere Regelungen. Diese sollten ausdrücklich im Tarif enthalten sein.

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