Kfz & Mobilität: Sicher unterwegs, passend abgesichert

Ob auf dem täglichen Weg zur Arbeit, bei Familienausflügen oder auf längeren Reisen: Ihr Versicherungsschutz sollte zu Ihrem Fahrzeug und Ihrem Mobilitätsalltag passen. Wir vergleichen Kfz-Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko und ergänzende Leistungen – verständlich, persönlich und ohne unnötige Bausteine.

Paar verstaut eine Reisetasche im Auto und bereitet sich auf eine gemeinsame Fahrt vor.
KURZ ERKLÄRT

Welche Kfz-Versicherung passt zu Ihrem Fahrzeug?

Kfz-Haftpflicht als unverzichtbare Grundlage

Für in Deutschland zugelassene Kraftfahrzeuge ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Sie übernimmt berechtigte Ansprüche, wenn durch den Gebrauch des versicherten Fahrzeugs andere Personen verletzt oder fremde Sachen beziehungsweise Vermögenswerte beschädigt werden. Unberechtigte Ansprüche wehrt der Versicherer im Rahmen des Vertrags ab.

Zwei Autofahrer tauschen nach einem kleinen Parkschaden ihre Kontaktdaten aus.
Auto mit Regentropfen und kleinem Glasschaden nach einem sommerlichen Unwetter.

Teilkasko gegen äußere Risiken

Eine Teilkaskoversicherung schützt das eigene Fahrzeug je nach Tarif beispielsweise bei Diebstahl, Brand, Glasbruch, Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung. Auch Schäden durch Tierkollisionen, Marderbisse und Kurzschlüsse können eingeschlossen sein. Die genauen Leistungen und Entschädigungsgrenzen unterscheiden sich zwischen den Tarifen.

Vollkasko für umfassenderen Fahrzeugschutz

Die Vollkaskoversicherung enthält die Leistungen der Teilkasko und erweitert den Schutz unter anderem um selbst verschuldete Unfallschäden sowie mut- oder böswillige Beschädigungen durch Dritte. Sie kann besonders bei neueren, hochwertigen, finanzierten oder geleasten Fahrzeugen sinnvoll sein.

Autofahrer begutachtet mit einem Fachmann eine kleine Delle am Fahrzeug.
DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE

Worauf sollten Sie bei einer Kfz-Versicherung achten?

Ein niedriger Beitrag allein macht noch keinen guten Kfz-Tarif. Entscheidend sind unter anderem die Deckungssumme, der vereinbarte Fahrerkreis, mögliche Selbstbeteiligungen und die Leistungen nach einem Schaden.

Ist die Deckungssumme hoch genug?

Die gesetzlich vorgesehenen Mindestversicherungssummen können bei schweren Unfällen schnell ausgeschöpft werden. Die Verbraucherzentrale empfiehlt deshalb eine möglichst hohe pauschale Deckungssumme von 100 Millionen Euro. Dabei kann für Personenschäden je geschädigter Person eine gesonderte Höchstgrenze gelten.

Sind alle Fahrer korrekt angegeben?

Alter und Anzahl der eingetragenen Fahrer können den Versicherungsbeitrag deutlich beeinflussen. Wird das Fahrzeug regelmäßig von einer nicht vereinbarten Person genutzt, kann es im Schadenfall zu Nachzahlungen oder weiteren vertraglichen Konsequenzen kommen. Der Fahrerkreis sollte deshalb realistisch angegeben und bei Veränderungen angepasst werden.

Passen Selbstbeteiligung und Werkstattbindung?

Mit einer Selbstbeteiligung lassen sich die Beiträge für Teil- und Vollkasko häufig reduzieren. Bei einer Werkstattbindung verpflichtet sich der Versicherte, Kaskoschäden in einer Partnerwerkstatt des Versicherers reparieren zu lassen. Das kann günstiger sein, ist aber nicht für jedes Fahrzeug oder jede persönliche Situation die beste Lösung.

Wie wirkt sich ein Schaden auf den Beitrag aus?

Haftpflicht- und Vollkaskoschäden können zu einer Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse führen. Bei kleineren Schäden kann es deshalb sinnvoll sein, vor der Regulierung berechnen zu lassen, wie stark sich die Rückstufung auf zukünftige Beiträge auswirken würde. Teilkaskoschäden beeinflussen die Schadenfreiheitsklasse üblicherweise nicht.

Häufige Fragen zu Kfz-Versicherung und Mobilität

Gesetzlich vorgeschrieben ist die Kfz-Haftpflichtversicherung. Ohne den erforderlichen Versicherungsnachweis kann ein versicherungspflichtiges Fahrzeug nicht regulär zugelassen und im öffentlichen Verkehr genutzt werden.

Sie übernimmt berechtigte Schadenersatzansprüche anderer Personen, wenn diese durch das versicherte Fahrzeug geschädigt werden. Dazu können Personenschäden, Sachschäden, Verdienstausfall, Schmerzensgeld oder Nutzungsausfall gehören. Schäden am eigenen Fahrzeug des Unfallverursachers sind nicht versichert.

Die Teilkasko schützt vor bestimmten äußeren Gefahren wie Diebstahl, Glasbruch, Brand, Sturm, Hagel und Überschwemmung. Die Vollkasko umfasst zusätzlich selbst verschuldete Unfallschäden am eigenen Fahrzeug und Vandalismus.

Eine Vollkasko kann insbesondere bei neuen, hochwertigen, finanzierten oder geleasten Fahrzeugen sinnvoll sein. Auch bei älteren Fahrzeugen kann sie infrage kommen, wenn ein größerer Eigenschaden finanziell nur schwer getragen werden könnte.

Gesetzlich vorgeschrieben ist nur die Haftpflichtversicherung. Leasinggeber verlangen in ihren Verträgen jedoch regelmäßig einen umfassenden Kaskoschutz. Maßgeblich sind die Bedingungen des jeweiligen Leasingvertrags.

Die Selbstbeteiligung ist der Anteil eines Kaskoschadens, den Sie selbst tragen. Erst die darüber hinausgehenden Kosten übernimmt der Versicherer im Rahmen der vereinbarten Leistungen. Eine höhere Selbstbeteiligung kann den laufenden Beitrag reduzieren.

Die Schadenfreiheitsklasse berücksichtigt, wie viele Jahre ohne regulierten Haftpflicht- oder Vollkaskoschaden gefahren wurde. Je höher die Schadenfreiheitsklasse, desto günstiger kann der zugehörige Beitragssatz ausfallen. Die genaue Rabattstaffel bestimmt der jeweilige Versicherer.

Nein. Teilkaskotarife arbeiten üblicherweise nicht mit Schadenfreiheitsklassen. Ein regulierter Teilkaskoschaden führt deshalb normalerweise nicht zu einer Rückstufung.

Bei einer Werkstattbindung müssen versicherte Kaskoschäden grundsätzlich in einer vom Versicherer ausgewählten Partnerwerkstatt repariert werden. Dafür kann der Beitrag günstiger ausfallen. Bei Leasingfahrzeugen, Neuwagen oder bestehenden Herstellergarantien sollten mögliche Vorgaben berücksichtigt werden.

Zu den wichtigen Tarifmerkmalen gehören Typ- und Regionalklasse, Schadenfreiheitsklasse, Fahrleistung, Fahrerkreis, Alter der Fahrer, Fahrzeugnutzung und Abstellort. In der Kaskoversicherung beeinflussen zusätzlich Selbstbeteiligung und Werkstattbindung den Beitrag.

Die grundlegenden Versicherungsarten sind gleich. Beim Kaskoschutz eines Elektroautos sollte jedoch besonders auf Leistungen für die Antriebsbatterie, Ladekabel, Überspannung, Tierbiss und mögliche Folgeschäden geachtet werden.

Die deutsche Kfz-Haftpflichtversicherung muss grundsätzlich innerhalb Europas sowie in bestimmten zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehörenden außereuropäischen Gebieten Schutz bieten. Für weitere Staaten kann die Internationale Versicherungskarte relevant sein. Vor längeren Auslandsfahrten sollten Geltungsbereich und Schutzbriefleistungen geprüft werden.

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