Wohngebäudeversicher
ung: Schutz für die Substanz Ihres Zuhauses

Ein Brand, ein Rohrbruch oder ein schwerer Sturm kann innerhalb kurzer Zeit erhebliche Schäden an einer Immobilie verursachen. Eine passende Wohngebäudeversicherung schützt Hauseigentümer vor den finanziellen Folgen und übernimmt je nach Tarif die Kosten für Reparatur, Wiederherstellung oder Wiederaufbau des versicherten Gebäudes.

Paar vor einem modernen Einfamilienhaus als Motiv für eine Wohngebäudeversicherung.
KURZ ERKLÄRT

Was schützt eine Wohngebäudeversicherung?

Schutz bei Feuer und Blitzschlag

Die Wohngebäudeversicherung kann Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion und Implosion absichern. Dazu können auch Folgeschäden durch Rauch, Ruß oder notwendige Löscharbeiten gehören. Schäden durch Überspannung sind dagegen nicht in jedem Tarif automatisch enthalten und sollten ausdrücklich geprüft werden.

Elektriker überprüft den Sicherungskasten eines Wohnhauses auf elektrische Risiken.
Installateur kontrolliert eine undichte Wasserleitung unter einer Küchenspüle.

Absicherung bei Leitungswasserschäden

Tritt Leitungswasser beispielsweise aus einem Rohr, einer Heizungsanlage oder einem angeschlossenen Schlauch aus, können die Schäden am Gebäude versichert sein. Auch Frost- und Bruchschäden an bestimmten Rohrleitungen und Installationen können zum Leistungsumfang gehören. Welche Rohre innerhalb und außerhalb des Grundstücks abgesichert sind, hängt vom gewählten Tarif ab.

Schutz bei Sturm und Hagel

Deckt ein Sturm das Dach ab oder beschädigt Hagel Fenster, Rollläden oder die Fassade, kann die Gebäudeversicherung die Reparaturkosten übernehmen. Bei klassischen Sturmschäden setzen viele Versicherungsbedingungen mindestens Windstärke 8 voraus. Für Hagelschäden gilt diese Windstärkengrenze nicht.

Einfamilienhaus mit leicht beschädigten Dachziegeln nach einem Sturm.
DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE

Worauf sollten Sie bei einer Gebäudeversicherung achten?

Der Beitrag allein sagt wenig über die Qualität einer Wohngebäudeversicherung aus. Entscheidend ist, welche Gefahren, Gebäudebestandteile, Kosten und Zusatzleistungen tatsächlich eingeschlossen sind.

Ist Elementarschutz eingeschlossen?

Schäden durch Überschwemmung, Starkregen, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck oder Lawinen gehören häufig nicht zum klassischen Grundschutz. Für diese Risiken wird in der Regel ein zusätzlicher Elementarschadenbaustein benötigt. Starkregen kann dabei auch Gebäude treffen, die nicht in unmittelbarer Nähe eines Flusses liegen.

Reicht die vereinbarte Absicherung aus?

Nach einem Totalschaden sollte die Versicherungsleistung ausreichen, um ein vergleichbares Gebäude zu aktuellen Preisen wiederherzustellen. Viele Verträge arbeiten deshalb mit einer gleitenden Neuwertversicherung, bei der sich Leistung und Beitrag an der Entwicklung von Bau- und Lohnkosten orientieren. Falsche Angaben zu Wohnfläche, Ausstattung oder Umbauten können dennoch zu einer Unterversicherung führen.

Sind moderne Gebäudetechnik und Nebengebäude erfasst?

Photovoltaikanlagen, Stromspeicher, Wärmepumpen, Wallboxen, Garagen oder Gartenhäuser sind nicht in jedem Vertrag automatisch im benötigten Umfang abgesichert. Solche Anlagen und baulichen Veränderungen sollten dem Versicherer gemeldet und ausdrücklich in den Versicherungsschutz aufgenommen werden.

Welche Kosten werden nach einem Schaden übernommen?

Ein guter Tarif kann neben den eigentlichen Reparaturkosten weitere Aufwendungen abdecken. Dazu können beispielsweise Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs-, Schutz-, Dekontaminations- oder Mehrkosten aufgrund behördlicher Auflagen gehören. Bei vermieteten Immobilien kann zudem ein zeitlich begrenzter Mietausfall versicherbar sein. Umfang und Höchstgrenzen unterscheiden sich je nach Anbieter.

Häufige Fragen zur Wohngebäudeversicherung

Eine Wohngebäudeversicherung schützt Eigentümer vor den finanziellen Folgen versicherter Schäden am Gebäude. Sie kann unter anderem die Kosten für Reparaturen, Sanierung oder den Wiederaufbau übernehmen, wenn die Immobilie durch eine versicherte Gefahr beschädigt oder zerstört wird.

Sie ist für Eigentümer von Wohnimmobilien eine der wichtigsten Absicherungen, da Schäden an der Bausubstanz sehr hohe Kosten verursachen können. Bei finanzierten Immobilien verlangen Kreditinstitute häufig zumindest einen ausreichenden Feuerversicherungsschutz.

Zum üblichen Grundschutz gehören Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Der genaue Leistungsumfang richtet sich immer nach dem abgeschlossenen Tarif und den zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen.

Die Wohngebäudeversicherung schützt das Gebäude und seine fest verbundenen Bestandteile. Die Hausratversicherung sichert dagegen bewegliche Gegenstände wie Möbel, Kleidung, Elektrogeräte und persönliche Wertsachen ab. Eigentümer benötigen daher häufig beide Versicherungen.

In vielen klassischen Gebäudeversicherungen sind Überschwemmungen durch Starkregen oder Hochwasser sowie Rückstauschäden nicht automatisch eingeschlossen. Dafür ist normalerweise ein zusätzlicher Schutz gegen Elementargefahren erforderlich.

Je nach Vertrag kann der Elementarbaustein Schäden durch Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen oder weitere Naturgefahren abdecken. Die einzelnen Bedingungen, Selbstbeteiligungen und Ausschlüsse unterscheiden sich zwischen den Versicherern.

Das hängt vom Vertrag ab. Garagen, Carports, Gartenhäuser, Gewächshäuser, Zäune und andere Grundstücksbestandteile können eingeschlossen sein, müssen aber teilweise ausdrücklich angegeben oder zusätzlich versichert werden.

Nicht zwingend. Photovoltaikanlagen können in die Wohngebäudeversicherung eingeschlossen oder über eine eigene Photovoltaikversicherung abgesichert werden. Die Anlage sollte dem Versicherer gemeldet werden. Zusätzliche Risiken wie Ertragsausfall, Tierbiss oder technische Defekte benötigen gegebenenfalls einen erweiterten Schutz.

Eine fest installierte Wärmepumpe kann grundsätzlich als Gebäudebestandteil berücksichtigt werden. Schäden durch Diebstahl, Vandalismus oder technische Defekte sind jedoch nicht automatisch in jedem Tarif enthalten. Der konkrete Einschluss sollte deshalb geprüft werden.

Bei einer Versicherung zum gleitenden Neuwert wird die Absicherung regelmäßig an die Entwicklung der Bau- und Lohnkosten angepasst. Ziel ist, dass nach einem versicherten Totalschaden genügend Geld für den Wiederaufbau eines vergleichbaren Gebäudes zu aktuellen Preisen zur Verfügung steht.

Eine Unterversicherung liegt vor, wenn der versicherte Gebäudewert niedriger angesetzt wurde als der tatsächliche Wert. Im Schadenfall kann die Entschädigung dann anteilig gekürzt werden. Korrekte Angaben zu Wohnfläche, Bauart, Ausstattung, Nebengebäuden und Umbauten sind deshalb besonders wichtig.

Das ist tarifabhängig. Gute Verträge verzichten bis zu einer ausreichend hohen Entschädigungsgrenze auf Leistungskürzungen bei grob fahrlässig verursachten Schäden. Entsprechende Klauseln sollten vor Vertragsabschluss genau geprüft werden.

PERSÖNLICH BERATEN LASSEN

Ist Ihr Gebäude wirklich vollständig abgesichert?

Wir prüfen, ob Ihre Wohngebäudeversicherung zur Bauweise, Nutzung und Ausstattung Ihrer Immobilie passt. Dabei berücksichtigen wir unter anderem Elementargefahren, Nebengebäude, moderne Haustechnik und mögliche Kosten nach einem größeren Schaden.